Verkehrsunfall mit Todesfolge

Gerade nach einem Verkehrsunfall mit Todesfolge benötigen Sie kompetente Unterstützung, damit Sie nach dem Unfall, der in der Regel immer für die Angehörigen ein einschneidendes und schreckliches Erlebnis ist, alle Ihre Ansprüche durchgesetzt bekommen. Dies gilt natürlich insbesondere auch für die Kinder des Verstorbenen. Auch hier ist es unter Umständen möglich, dass Sie als Angehöriger und betroffene Kinder im Rahmen eines Schockschadens einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Bei einem Verkehrsunfall mit Todesfolge sollten Sie sich in jedem Fall gründlich informieren, da es unter Umständen um sehr viel Geld geht!

Erhalte ich als Angehöriger beim Verkehrsunfall mit Todesfolge Schmerzensgeld?

Grundsätzlich erhalten Sie als Angehöriger grundsätzlich kein Schmerzensgeld. Allerdings gibt es hiervon Ausnahmen. Der Tod Ihres Angehörigen löst keinen Schmerzensgeldanspruch aus, den Sie dann z.B. als Erbe geltend machen könnten. Ein eigener Schmerzensgeldanspruch ist bei einem Verkehrsunfall mit Todesfolge allerding dann möglich, wenn ein Angehöriger unter dem Verlust in so schwerwiegender Weise leidet, dass dieses Leidem einem Gesundheitsschaden gleichkommt. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn durch den Unfall schwere Depressionen verursacht wurden. Wir helfen Ihnen gerne, um herauszufinden, ob auch in Ihrem Fall ein Schmerzensgeld in Betracht kommt. Nutzen Sie dazu einfach die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung bei uns.

Berechnung eines Unterhaltsschadens?

Wenn ein Verkehrsunfall mit Todesfolge passiert ist, heißt dass für die Versicherungen allerdings trotzdem regelmäßig, dass hohe Kosten entstehen, denn häufig ist ein sehr hoher Unterhaltsschaden zu ersetzen. Niucht selten kommt es zu einem Unterhaltsschaden im sechstelligen Bereich, also 100.000,00 EUR und mehr! Hier werden Sie von der Versicherung zwar teilweise auch aufgeklährt, was Ihnen zusteht. Dies umfasst oft aber nicht alle Punkte, die für Sie nach einem Unfall mit dem Tod eines Angehörigen wissenwert sind. Von entscheidender Bedeutung ist es auch, durch einen auf Schmerzensgeld und Personenschäden spezialisierten Rechtsanwalt komplizierte Berechnungen, wie die des Unterhaltschadens vornehmen zu lassen. Denn Sie erhalten als Angehöriger auch Ersatz dafür, dass der Verstorbene nun nicht mehr sein Einkommen für die Familie zur Verfügung stellen kann. Die richtige Berechnung dieses Schadens ist daher entscheidend für Ihr weiteres Leben und gegebenfalls das Ihrer gemeinsamen Kinder.

Wir sind auf die Berechnung eines Unterhaltsschadens bei einem Verkehrsunfall mit Todesfolge besonders spezialisert und bearbeiten bundesweit jährlich eine große Vielzahl von Verkehrsunfällen mit Todesfolge. Daher haben wir die in diesem Gebiet unbedingt erforderliche Erfahrung, um Sie bestmöglich beraten zu können.

Wir raten Ihnen dringend an, sich umfassend bei einem spezialisierten Rechtsanwalt über Ihre Rechte zu informieren und von diesem prüfen lassen, was Ihnen nach einem Verkehrsunfall mit Todesfolge wirklich zusteht. Wir bieten Ihnen gerne an, eine kostenlose Ersteinschätzung per E-Mail oder am Telefon vorzunehmen.

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Autor dieses Artikels: Rechtsanwalt Hahn

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